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Die spanische Grunderwerbsteuer wird auf der Grundlage des Gesetzes über die Besteuerung von Vermögensübertragungen und Rechtsgeschäfte (Ley Impuesto sobre transmisiones patrimoniales y actos jurídicos documentados) erhoben. Steuerbar ist jede Übertragung des Eigentums an einer gebrauchten Immobilie in Spanien.

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