Spanisches Steuerrecht - Überblick über die wichtigsten Steuern für Deutsche mit Vermögen in Spanien

Als Experten für deutsch-spanisches Immobilien- und Erbrecht befassen wir uns auch intensiv mit den dazugehörigen Steuerarten. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Steuerarten und verweist auf vertiefende Beiträge.

Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer Spanien 

Vergleichbar mit der deutschen Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer ist die Impuesto sobre el valor añadido (kurz IVA). 

Einkommenssteuer in Spanien

Vergleichbar mit der deutschen Einkommensteuer ist die Impuesto sobre la renta de las personas físicas (IPRF). Wie die deutsche Einkommensteuer besteuert die IRPF die Einkünfte einer natürlichen Person. 

Für die Besteuerung der beschränkt Steuerpflichtigen gibt es ein gesondertes Gesetz, das Gesetz über die Besteuerung von Nicht-Residenten (Ley del Impuesto sobre la Renta de no Residentes). 

Vermögensübertragungssteuer

Die spanische „Vermögensübertragungssteuer (Impuesto sobre transmisiones patrimoniales y actos jurídicos documentados, kurz ITP / AJD) fällt bei Übertragung von bestimmten Rechtsgütern (z.B. Auflösung Eigentümergemeinschaft) oder der Begründung von Rechten an. Besteuert werden unter anderem der Kauf eines Hauses oder eines Autos, die Errichtung, Fusion, Spaltung oder Auflösung einer Gesellschaft und andere gesellschaftsrechtliche Vorgänge, sowie die Errichtung von notariellen Urkunden.

Gemeindliche Wertzuwachsteuer

Die spanische Wertzuwachsteuer (Impuesto sobre el incremento de valor de los terrenos de naturaleza urbana, kurz Plusvalía) besteuert die Wertsteigerung von städtischen Grundstücken, Häusern und Wohnungen anlässlich einer Übertragung (z.B. Verkauf, Schenkung oder Erbschaft).

Grundsteuer in Spanien

Die spanische Grundsteuer (Impuesto sobre bienes inmuebles, kurz IBI) besteuert das Eigentum (u.U. auch Nutzungsrecht) an städtischen und ländliche Immobilien.

Spanische Vermögenssteuer 

Die spanische Vermögensteuer (Impuesto sobre el patrimonio, IP) besteuert das  Nettovermögen von natürlichen Personen. 

Spanische Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die spanische Erbschafts- und Schenkungssteuer (Impuesto de sucesiones y donaciones) besteuert den Erwerb von Todes wegen oder durch lebzeitige Schenkung. 

Diesen Artikel bewerten
 
 
 
 
 
 
 
0 Bewertungen (0 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
0
 

Sie haben Fragen zu diesem Beitrag oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie für Ihre Fragen vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen. Nach Absendung Ihrer Anfrage wird Sie ein Rechtsanwalt der Kanzlei, der sich mit dem Themengebiet auskennt, schnellst möglich - in der Regel binnen 24 Stunden - kontaktieren und - soweit erforderlich - weitere Fragen stellen oder ein Angebot für eine Beratung unterbreiten. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage per Kontaktformular nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden und wir unterbreiten Ihnen nach Sichtung Ihrer Anfrage ggf. einen Vorschlag für eine Vergütung.

Natürlich können Sie uns auch anrufen. Ansprechpartner finden Sie unter Rechtsanwälte. Selbstverständlich werden Sie auch bei Anruf versuchen vorab über eine etwaig anfallende Vergütung zu informieren.