Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer Spanien
Vergleichbar mit der deutschen Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer ist die Impuesto sobre el valor añadido (kurz IVA).
Einkommenssteuer in Spanien
Vergleichbar mit der deutschen Einkommensteuer ist die Impuesto sobre la renta de las personas físicas (IPRF). Wie die deutsche Einkommensteuer besteuert die IRPF die Einkünfte einer natürlichen Person.
Für die Besteuerung der beschränkt Steuerpflichtigen gibt es ein gesondertes Gesetz, das Gesetz über die Besteuerung von Nicht-Residenten (Ley del Impuesto sobre la Renta de no Residentes).
Vermögensübertragungssteuer
Die spanische „Vermögensübertragungssteuer (Impuesto sobre transmisiones patrimoniales y actos jurídicos documentados, kurz ITP / AJD) fällt bei Übertragung von bestimmten Rechtsgütern (z.B. Auflösung Eigentümergemeinschaft) oder der Begründung von Rechten an. Besteuert werden unter anderem der Kauf eines Hauses oder eines Autos, die Errichtung, Fusion, Spaltung oder Auflösung einer Gesellschaft und andere gesellschaftsrechtliche Vorgänge, sowie die Errichtung von notariellen Urkunden.
Gemeindliche Wertzuwachsteuer
Die spanische Wertzuwachsteuer (Impuesto sobre el incremento de valor de los terrenos de naturaleza urbana, kurz Plusvalía) besteuert die Wertsteigerung von städtischen Grundstücken, Häusern und Wohnungen anlässlich einer Übertragung (z.B. Verkauf, Schenkung oder Erbschaft).
Grundsteuer in Spanien
Die spanische Grundsteuer (Impuesto sobre bienes inmuebles, kurz IBI) besteuert das Eigentum (u.U. auch Nutzungsrecht) an städtischen und ländliche Immobilien.
Spanische Vermögenssteuer
Die spanische Vermögensteuer (Impuesto sobre el patrimonio, IP) besteuert das Nettovermögen von natürlichen Personen.
Spanische Erbschafts- und Schenkungssteuer
Die spanische Erbschafts- und Schenkungssteuer (Impuesto de sucesiones y donaciones) besteuert den Erwerb von Todes wegen oder durch lebzeitige Schenkung.