Muss ein deutscher Erbe spanische Erbschaftssteuer zahlen?
Ob der Erbe Ausländer oder Spanien war, ist nicht von Bedeutung. Unbeschränkte Steuerpflicht (obligación personal) bei der spanischen Erbschaftsteuer besteht, d.h. der weltweite Erwerb ist in Spanien steuerbar, wenn der gewöhnlicher Wohnsitz (residencia habitual) des Erwerbers (Erbe, Vermächtnisnehmer) im Zeitpunkt des steuerlichen Erwerbs in Spanien war. Wenn ein Deutscher dauerhaft in Spanien lebt, muss er daher auf seine Erbschaft aus Deutschland spanische Erbschaftssteuer zahlen.
Muss ein deutscher Erbe auch spanische Erbschaftssteuer zahlen, wenn er nicht in Spanien resident war?
Wenn der Erwerber (Erbe, Vermächtnisnehmer) ein Nicht-Residenter (no-residente) war, also in Spanien keinen gewöhnlichen Wohnsitz (residencia habitual) hatte, besteht nur beschränkte Steuerpflicht (obligación real) bei der spanischen Erbschaftssteuer, d.h. (nur) das in Spanien belegene Vermögen wird der spanischen Erbschaftssteuer unterworfen. Hierzu gehören alle Güter, die sich auf spanischem Hoheitsgebiet befinden; dies sind z. B. Immobilien (bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungseigentum) und bewegliche Gegenstände (z.B. Yacht, PKW, Kunst, Gold), die sich in Spanien befinden. Ferner gehören hierzu alle Rechte, die in Spanien ausgeübt werden können oder dort zu erfüllen sind, z.B. Forderungen gegen eine Bank oder Lebensversicherung.
Wie hoch ist die spanische Erbschaftssteuer?
Die Steuersätze der spanischen Erbschaftssteuer sind abhängig vom Verhältnis zwischen Erblasser/Erwerber, dem Wert des Erwerbs und dem bestehenden Vorvermögen und bewegen sich zwischen 7,65 % und 81,6 %. Allerdings gibt es nach dem Recht fast aller spanischer Bundesländer abweichende Regelung. Vertiefend empfehlen wir unseren Beitrag Spanische Erbschaftssteuer - Einführung und die dort verlinkten Darstellungen zum Recht der spanischen Bundesländer.
Welche Freibeträge gibt es bei der spanischen Erbschaftssteuer?
Nächste Angehörige (Kinder und Ehegatten) haben einen Freibetrag von jeweils ca. Euro 16.000. Daneben wird für Residente einen Freibetrag für den Erben der vom Erblasser in Spanien selbst genutzten gewöhnliche Wohnung (vivienda habitual) gewährt.
Was ist Plusvalía und fällt diese Steuer im Erbfall neben der spanischen Erbschaftsteuer an?
Die Gemeindliche Wertzuwachsteuer (Plusvalía) wird von der Gemeinde erhoben und besteuert den Wertzuwachs von städtischen Immobilien. Sie fällt auch beim Tod - neben der spanischen Erbschaftsteuer - an.
Ist ein „Berliner Testament“ bei Spanien Vermögen sinnvoll?
Bei einem Berliner Testament mit Einheitslösung fällt zweimal Erbschaftssteuer an: Das erste Mal bei Tod des ersten Ehegatten und beim Tod des überlebenden Ehegatten. Dies ist bei Vermögen in Spanien besonders problematisch, da die Freibeträge sehr niedrig sind.
Gibt es zwischen Spanien und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftssteuer?
Spanien und Deutschland haben kein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftssteuer. Daher besteht im Grundsatz die Gefahr, dass deutsche und spanische Erbschaftsteuer gezahlt werden muss (Doppelbesteuerung).
Muss auf das Vermögen in Spanien deutsche Erbschaftssteuer gezahlt werden?
In Deutschland ist der ganze Erwerb (z.B. durch Erbschaft oder Vermächtnis) steuerbar, wenn der Erwerber (z. B. Erbe) oder der Erblasser im Zeitpunkt des Erwerbs ein Inländer ist.
Kann die spanische Erbschaftssteuer auf die deutsche Erbschaftssteuer angerechnet werden?
Nach § 21 ErbStG kann die spanische Erbschaftsteuer unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden. Es gibt aber Anrechnungslücken; so ist z.B. die spanische Erbschaftsteuer, die auf bewegliches Vermögen (z.B. Yacht, PKW) und Forderungen (z.B. aus einem Kontokurrent) anfällt, nicht anrechenbar, wenn der Erblasser ein Inländer war. Weiterführende Informationen finden Sie in dem Beitrag Anrechnung spanische Erbschaftssteuer in Deutschland
Stimmt es, dass einige Regionen Spaniens die Erbschaftsteuer abgeschafft haben?
In den letzten Jahren haben einige autonome Gemeinschaften Vergünstigungen eingeführt, die - in der Steuerklasse I (Kinder bis 21 Jahren) und II (andere Kinder und Abkömmlinge, Ehegatten) geführt hatten. Einige Regionen (z.B. die Kanaren und die Balearen) haben diese aber auch wieder abgeschafft. Aktuelle Informationen zum Stand der Gesetzgebung in 2023 finden Sie in den gesonderten Beiträgen zu den Balearen, zu den Kanaren, zu Andalusien, zu Katalonien, zu Valencia, zu Murcia und zu Madrid.
Ist eine Schenkung zu Lebzeiten zur Vermeidung der spanischen Erbschaftsteuer sinnvoll?
Bei der Schenkung einer spanischen Immobilie fällt spanische Schenkungssteuer (impuesto sobre donaciones) an. Deren Steuersätze entsprechen den Steuersätzen der spanischen Erbschaftsteuer. Allerdings sieht das spanische Steuerrecht grundsätzlich keinen allgemeinen (persönlichen) Freibetrag vor. Zwar sehen die Gesetze vieler autonomer Regionen besondere Freibeträge und Vergünstigungen für bestimmte Personen (z.B. Kinder und den Ehegatten) vor, auch in diesem Fall fällt aber - zusätzlich zur Schenkungssteuer - Gewinnsteuer (Impuesto Sobre las Ganancias de Capital) an. Die Schenkung von Spanien Vermögen ist daher oftmals steuerlich ungünstig.
Ist es sinnvoll einer Immobilie in Spanien zu verkaufen statt zu verschenken?
Viele spanische Steuerberater und Anwälte empfehlen als Alternative zur Schenkung den "Verkauf an die Erben". Allerdings gibt es bei dieser Gestaltung Vieles zu Bedenken und im Ergebnis ist sie oftmals nicht zu empfehlen. Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Erbschaftsteuern in Spanien - umgehen, vermeiden und minimieren.
Kann es sinnvoll sein, die Immobilie auf eine spanische GmbH zu übertragen oder mit einer spanischen GmbH zu erwerben?
Das war lange ein praktiziertes Steuersparmodell, von welchem wir allerdings heute abraten. Auf legalem Weg kann die Steuer hierdurch nicht vermieden oder verringert werden.
Wann verjährt die spanische Erbschaftssteuer?
Die spanische Erbschaftssteuer verjährt in 4 Jahren und 6 Monaten ab Fälligkeit. Wenn der Tod in Deutschland eingetreten ist, wird aber zum Teil die Auffassung vertreten, dass dies nicht gilt. Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Verjährung der spanischen Erbschaftssteuer.
Wann wird die spanische Erbschaftssteuer fällig?
Die spanische Erbschaftssteuer wird grundsätzlich innerhalb von 6-Monaten fällig. Wird die Frist nicht gewahrt, drohen empfindliche Steuerzuschläge von bis zu 20 %. Allerdings ist in den ersten 5 Monaten nach dem Tod eine Verlängerung der Frist um 6 Monate auf insgesamt 12 Monate möglich.
Wie wird der Wert einer Spanien-Immobilie ermittelt?
Maßgebend ist der "wahre Wert", also der Verkehrswert (valor real). Dies ist der Wert, der bei einem Verkauf erzielt werden könnte. Wird die Immobilie nicht veräußert, können Sie aber auch den nach dem spanischen Vermögensgesetz bestimmten Wert angeben ohne dass Sie mit einer Strafe rechnen müssen. Dabei ist unter anderem auf den Katasterwert (valor catastral) abzustellen. Seit dem 1.1.2022 ist in der Regel der Referenzwert maßgebend. Zur Vertiefung empfehlen wir den Beitrag Bewertung von Spanien-Immobilien für Zwecke der spanischen Erbschaftsteuer.
Glossar: Nicht-Resident (no-residente)