Einführung
Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (United Kingdom, kurz: UK) - nicht aber auf den Jersey Island, Guernsey, Isle of Man oder anderem Besitz der Krone (crown dependency) - wird auf der Grundlage des Inheritance Tax Act 1984 (IHTA) eine Todesfallsteuer - die "UK inheritance tax" - erhoben. In der deutschsprachigen Literatur und den Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung wird die UK Inheritance Tax zumeist als "Nachlasssteuer" bezeichnet, da sie – anders als die deutsche Erbschaftsteuer - auf den ungeteilten Nachlass erhoben wird und nicht auf den Erwerb der Begünstigten (sog. Erbanfallsteuer).
Zur Vereinfachung wird die UK Inheritance Tax nachfolgend als "britische Erbschaftsteuer" oder "UK-Erbschaftsteuer" bezeichnet.
Wegen der Berechnung der britischen Erbschaftsteuer verweisen wir auf den Beitrag Erbschaftssteuer im UK (England & Wales, Schottland, Nordirland).
Bewertung: Grundsatz
Gemäß Section 160 IHTA 1984 ist der Wert eines Vermögensgegenstands für Zwecke der UK-Erbschaftsteuer (UK inheritance tax) zu einem beliebigen Zeitpunkt der Preis, der bei einem Verkauf auf dem freien Markt zu diesem Zeitpunkt vernünftigerweise erwartet werden kann.
Hierfür ist das UK-Steuerformular Schedule IHT 404 oder IHT 405 auszufüllen und eine Wertangabe zu machen. Zur Bestimmung des Wertes können Makler oder Online-Dienste zur Bewertung herangezogen werden. Wenn mindestens drei Bewertungen eingeholt und vorgelegt werden, wird meistens die Berechnung der UK-Erbschaftsteuer auf der Grundlage dieser Angabe akzeptiert. Es kann aber auch sein, dass die Behörde für Wertermittlung (Valuation Office Agency) einen vereidigten Immobiliensachverständigen (District Valuer), der das Grundstück in Augenschein nimmt, beauftragt. Wenn ein Vermögensgegenstand auf einen Erben übertragen wird, sollte ein offizielles Gutachten eingeholt werden (Red Book Valuation/Royal Institute of Chartered Surveyors Valuation).
Bewertung bei Verkauf des Grundstückes
Wird ein Grundstück innerhalb von vier Jahren nach dem Tod des Erblassers für einen geringeren Wert verkauft als der im UK-Steuerformular angegebene, kann der Verkaufspreis an die Stelle des Nachlasswertes treten (Sections 190-198 IHTA). Die Entlastung muss innerhalb von sieben Jahren nach dem Tod beantragt werden. Hierfür ist das UK-Steuerformular IHT38 auszufüllen. Die überzahlte UK-Erbschaftsteuer wird nach Bearbeitung mit Zinsen zurückgezahlt.
Die Steuerentlastung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Preisdifferenz GBP 1.000 oder 5 % des Nachlasswertes beträgt, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Die Nachlassabwickler können die Steuerentlastung nicht beantragen, um einen Verkaufspreis zu ersetzen, wenn der Verkauf an eine Person erfolgt ist, die einen wirtschaftlichen Anspruch auf die Immobilie oder ein Eigentumsrecht an der Immobilie hat (oder hätte, wenn die Verwaltung abgeschlossen worden wäre), oder an den Ehegatten, den Lebenspartner oder ein Kind oder einen entfernteren Nachkommen eines solchen Begünstigten. Außerdem kann die Steuerentlastung nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Verkauf an eine Treuhänderschaft erfolgte, auf welche ein Ehegatte, Lebenspartner oder ein Kind oder Enkel einen Anspruch hat (Section 191 IHTA).
Bewertung von Grundvermögen in Deutschland
Die Bewertung von Grundvermögen in Deutschland nach dem Bewertungsgesetz (Bewg) ist für das UK-Nachlassverfahren nicht maßgebend. Vielmehr erfolgt die Berwertung nach den oben dargestellten Grundsätzen.
Fazit
Bei der Erklärung der UK-Nachlasssteuer muss der Erklärungspflichtige selbst den Wert ermitteln und in der Erklärung angeben. Daher ist es oft zweckmäßig, sich durch einen englischen Anwalt oder Steuerberater beraten zu lassen. Als englische Anwältin (Solicitor England & Wales) und Spezialisierung für britische Erbschaftsteuererklärung stehe ich Ihnen gerne zur Seite.