Madrid: Weitere Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Die autonome Gemeinschaft von Madrid (Comunidad de Madrid) hat mit Ley 2/2025 vom 25. Juni 2025, veröffentlicht am 27. Juni 2025 im BOCM (Amtsblatt der Comunidad de Madrid), weitere Vergünstigungen bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer von Madrid eingeführt:

  • Der Abzug von der Steuerschuld in der Steuerklasse III (Geschwister, Onkel, Nichten u. a.) wird von 25 % auf 50 % erhöht.
  • Gelegentliche Schenkungen (Donaciones esporádicas) zwischen Privatpersonen, die 1.000 € nicht übersteigen sind steuerfrei. Es entfällt die Pflicht zur Selbstveranlagung (autoliquidación) für diese Fälle.
  • Für Schenkungen bis zu 10.000 € wird kein notarielles Dokument mehr verpflichtend verlangt, um Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Auch privatschriftliche Schenkungsverträge reichen – sofern die Schenkung innerhalb der vorgesehenen Anzeigefrist (Selbstveranlagungsfrist) noch öffentlich beurkundet wird.

Die Neuregelung gilt bei Eintritt der Steuerpflicht ab dem 1. Juli 2025.

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