Die autonome Gemeinschaft von Madrid (Comunidad de Madrid) hat mit Ley 2/2025 vom 25. Juni 2025, veröffentlicht am 27. Juni 2025 im BOCM (Amtsblatt der Comunidad de Madrid), weitere Vergünstigungen bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer von Madrid eingeführt:
- Der Abzug von der Steuerschuld in der Steuerklasse III (Geschwister, Onkel, Nichten u. a.) wird von 25 % auf 50 % erhöht.
- Gelegentliche Schenkungen (Donaciones esporádicas) zwischen Privatpersonen, die 1.000 € nicht übersteigen sind steuerfrei. Es entfällt die Pflicht zur Selbstveranlagung (autoliquidación) für diese Fälle.
- Für Schenkungen bis zu 10.000 € wird kein notarielles Dokument mehr verpflichtend verlangt, um Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Auch privatschriftliche Schenkungsverträge reichen – sofern die Schenkung innerhalb der vorgesehenen Anzeigefrist (Selbstveranlagungsfrist) noch öffentlich beurkundet wird.
Die Neuregelung gilt bei Eintritt der Steuerpflicht ab dem 1. Juli 2025.