Durch Gesetz 5/2026 der Regionalregierung von Valencia wurden verschiedene steuerliche Vergünstigungen eingeführt. Die wichtigsten Neuerungen bei der Erbschaftsteuer von Valencia sind:
- Personen der Steuerklasse III (Geschwister, Onkel und Tanten sowie Neffen und Nichten) erhalten für Erwerbe ab dem 1. Juni 2026 einen Rabatt auf die Steuerschuld von 25 % und ab dem 1. Juni 2027 von 50 %.
- Unmittelbare Familienangehörige: Der seit früheren Reformen geltende Erlass von 99 % für Ehepartner, Kinder, Enkelkinder und Vorfahren (Steuerklassen I und II) bleibt bestehen.
- Familienunternehmen: Die Vergünstigungen und Ermäßigungen werden ausgeweitet, um den Fortbestand von Familienunternehmen und den Generationswechsel zu erleichtern.
