Erbschaftsteuer und Nachlasssteuer in New York

Als Rechtsanwälte für deutsch-amerikanisches Erbrecht beraten wir auch im Hinblick auf die steuerlichen Folgen des Todes. Dabei berücksichtigen wir auch die Steuern der US-Bundesstaaten, insbesondere der New York Estate Tax. Der Beitrag gibt eine Einführung zum Anfall und zur Berechnung der Steuer und verweist auf weiterführende Informationen.

New York Nachlasssteuer

New York erhebt eine Nachlasssteuer (New York Estate Tax). Rechtsgrundlage ist Art. 26 der New York Consolidated Laws, Tax Laws (TAX).

Wichtig: Das DBA-USA-Erb ist im Hinblick auf die New York Estate Tax nur im Hinblick auf die Regeln zur Anrechnung der NY-Nachlassteuer auf die deutsche Steuer anwendbar. 

Steuerpflichtiger Nachlass 

Die Steuer wird auf den Übergang des New York Nachlasses (New York estate) einer in New York residenten Person (TAX § 952) und des beweglichen (tangible property) und unbeweglichen Vermögens in New York einer nicht in New York ansässigen Person erhoben (TAX § 960). 

Hinweis: Nicht zum beweglichen Vermögen gehören Forderungen, z.B. der Anspruch gegen eine Bank auf Auszahlung eines Guthabens in USD. 

Allgemeiner Freibetrag

Der allgemeine Freibetrag (basic exclusion amount, BEA) ist nach TAX § 952 für die Zeit nach dem 1.1.2019 USD 5 Millionen zuzüglich Inflationsausgleich. Im Steuerjahr 2026 ist der an die Inflation angepasste Freibetrag USD 7.350.000. 

Vorsicht: Wenn der Wert des Nachlasses höher als 105% des aktuellen Freibetrags ist, wird gar kein Freibetrag gewährt (cliff tax). 

Steuersatz

Die Steuer ist progressiv. Der Steuersatz kann der untenstehenden Tabelle entnommen werden: 

Steuerbarer Nachlass in USD

Steuer in USD

Steuersatz 

1 – 500.000

0

3.06%

500.000 – 1 Mio

15,300

5.0%

1 – 1.5 Mio.

40,300

5.5%

1.5 Mio. – 2.1 Mio.

67,800

6.5%

2.1 Mio. – 2.6 Mio.

106,800

8.0%

2.6 Mio. – 3.1 Mio.

146,800

8.8%

3.1 Mio. – 3.6 Mio.

190,800

9.6%

3.6 Mio. – 4.1 Mio.

238,800

10.4%

4.1 Mio. – 5.1 Mio.

290,800

11.2%

5.1 Mio. – 6.1 Mio.

402,800

12.0%

6.1 Mio. – 7.1 Mio.

522,800

12.8%

7.1 Mio. – 8.1 Mio.

650,800

13.6%

8.1 Mio. – 9.1 Mio.

786,800

14.4%

9.1 Mio. – 10.1 Mio.

930,800

15.2%

Mehr als 10.1 Mio.

1.082 Mio.

16%

Erklärung der New York Estate Tax 

Der Nachlass einer Person, die in New York ansässig (resident) ist, muss eine Steuererklärung in New York (New York State estate tax return) abgeben, wenn der Wert des weltweiten Brutto-Vermögens des Erblassers (federal gross estate) zuzüglich der hinzuzurechnenden Schenkungen höher ist als der im Zeitpunkt des Todes anwendbare allgemeine Freibetrag (basic exclusion amount). 

Der Nachlass einer Person, die in New York kein Resident ist (nonresident), muss eine New York Steuererklärung (New York State estate tax return) abgeben, wenn der Nachlass Grundvermögen oder bewegliches Vermögen in New York State umfasst und der Wert des weltweiten Brutto-Vermögens des Erblassers (federal gross estate) zuzüglich der hinzuzurechnenden Schenkungen höher ist als der im Zeitpunkt des Todes anwendbare Freibetrag (basic exclusion amount).

Die Steuer muss binnen 9 Monaten nach dem Tod erklärt werden. Sie kann auf Antrag verlängert werden (in der Regel 6 Monate). 

New York Erbschaftsteuer (New York Inheritance Tax)

New York erhebt keine Erbschaftsteuer. 

U.S. Federal Estate Tax

Bei einem Nachlass mit Bezügen zu New York kann auch US-Bundes-Nachlasssteuer (U.S. federal estate tax) anfallen. Insoweit verweisen wir auf den Beitrag zur US-Bundes-Nachlasssteuer

Vermeidung der Doppelbesteuerung

Das DBA-USA-Erb ist im Hinblick auf die Steuern der US-Bundesstaaten nur im Hinblick auf die Regeln zur Anrechnung auf die deutsche Steuer anwendbar. 

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