Urkunde (Escritura pública)
In "öffentlicher Urkunde" (escritura pública) müssen Rechtsgeschäfte und Verträge, die das Entstehen, die Übertragung, die Änderung oder das Erlöschen von dinglichen Rechten an Grundstücken zum Gegenstand haben, beurkundet werden, Art. 1.280 des spanischen Zivilgesetzbuches (CC). Umgangssprachlich wird als escritura die Urkunde über den Kauf einer Immobilie, der notarielle Kaufvertrag (escritura pública de compraventa), bezeichnet.
Publikationen zum Thema
- Der Nießbrauch im spanischen Zivil- und Steuerrecht
- Nachlassabwicklung auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
- Nachlassabwicklung auf den Kanaren (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote)
- Nachlassabwicklung in Andalusien (Marbella, Estepona, Malaga)
- Nachlassabwicklung in Spanien
- Nachlassabwicklung in Valencia
- Schenkung einer Immobilie in Spanien im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
- Schenkungen unter Lebenden im spanischen Zivilrecht