Katasterwert (valor catastral)

Der Katasterwert (valor catastral) ist Grundlage für die Berechnung der spanischen Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles), kurz IBI. Grundlage für das Verfahren zur Berechnung des Katasterwertes sind das Königlichen Gesetzgebungsdekret 1/2004 und die Durchführungsverordnungen hierzu. Danach soll das Katasteramt (Oficina de Catastro) sogenannte Wertetabellen für jede Gemeinde erstellen, in denen die wesentlichen Kriterien, Bewertungsbedingungen und allgemeinen Gesichtspunkte der städtischen Planung festgelegt werden. Der Katasterwert soll alle 10 Jahre an die Inflation angepasst werden. Ferner kann er sich durch Neubauten oder Änderung/Berichtigung der Grundstücksfläche ändern.

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