Testament (testamento)

Ein Testament (testamento) ist gemäß Art 667 CC „eine Rechtshandlung, durch die jemand für die Zeit nach seinem Tode über sein gesamtes Vermögen oder einen Teil davon verfügt“. Es ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft und der Testator kann die Errichtung weder ganz noch zum Teil einem Dritten überlassen. Ein Testament ist immer frei widerruflich, Art. 737 CC. Ein Testament  kann ordentlich oder außerordentlich sein, Art. 676 Abs. 1 CC. Ein ordentliches Testament kann der Testator als  eigenhändiges Testament (Testamento ológrafo) oder notarielles Testament (testamento notarial) errichten. 

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