Europäische Nachlasszeugnis (certificado sucesorio europeo)

Das Europäische Nachlasszeugnis (certificado sucesorio europeo) gemäß Art. 63 Abs. 1 EuErbVO dient zum Nachweis der Rechte der Erben, Vermächtnisnehmer mit unmittelbarer Berechtigung am Nachlass und Testamentsvollstrecker. Das Zeugnis entfaltet seine Wirkungen in allen Mitgliedstaaten, ohne dass es eines besonderen Verfahrens bedarf, Artikel 69 Abs. 1 EuErbVO. 

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