Fachanwalt für Erbrecht Berlin: Ihr Spezialist für den Erbstreit
Herr Veit Klinger ist Fachanwalt für Erbrecht in Berlin. Er ist Partner der Kanzlei Frank & Partner Rechtsanwälte und kooperiert mit anderen Kanzleien des WF Netzwerks. Neben hervorragender akademischer Qualifikation (2. Staatsexamen mit großem Prädikat) zeichnen ihn strategisches Denken und systematische Arbeitsweise aus. Er ist ein erfahrener Prozessanwalt und ist bundesweit im Erbprozess, insbesondere bei internationalen Bezügen zu Common-Law Staaten, tätig. Er berät am Hauptsitz der Kanzlei in Berlin und auf Anfrage auch in der Hamburger Niederlassung.
Sprachen
Deutsch, Englisch, Spanisch
Leistungen
Erbrechtliche Klagen
Herr Klinger ist ein erfahrener Prozessanwalt. Sein Tätigkeitsspektrum umfasst insoweit z.B.
- Klage auf den Pflichtteil (Stufenklage),
- Erteilungsklage/Erbauseinandersetzungsklage,
- Auskunftsklage (z.B. über Verbleibt von Nachlassgegenständen),
- Klage auf Feststellung des Erbrechts,
- Klage auf Herausgabe des Nachlasses,
- (streitige) Erbscheinverfahren und
- (streitige) Verfahren zur Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses.
Nachlassabwicklung und Teilung des Nachlasses
Auch in nicht-streitigen Nachlassangelegenheiten ist er umfassend tätig. Seine Leistungen umfassen z.B.
- Beantragung von Erbschein und Testamentsvollstreckerzeugnis,
- Umschreibung des Grundbuchs im In- und Ausland,
- Auslegung des Testaments und Klärung anderer Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nachlassabwicklung,
- Bewertung des Nachlasses,
- Erbteilung / Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft,
- Erklärung der Erbschaftsteuer,
- Beratung bei der Verwaltung des Nachlasses (Beschlussfassung der Erbengemeinschaft) und
- Verwertung des Nachlasses (z.B. Verkauf).
Erklärung der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer
Im Erbfall unterstützt Herr Klinger seine Mandanten auch bei der Erklärung der anfallenden Steuern; seine Leistungen umfassen z.B.
- die Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer (insbesondere bei Bezügen zum Ausland),
- Anrechnung ausländischer Steuer auf die deutsche Steuer,
- Einspruch gegen Erbschaftssteuerbescheid,
- Gutachten zur Besteuerung (insbesondere bei Bezügen zum Ausland) und
- Beratung zur (legalen) Minimierung der Erbschaftssteuer (z.B. taktische Ausschlagung).
Standorte
Berlin | Hauptkanzlei
WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Leipziger Platz 9
D-10117 Berlin
Tel. +49 30 88712381
Fax +49 30 22185555
berlin
(at) wf-inter.com
Hamburg | Niederlassung
WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Bergstraße 26
D–20095 Hamburg
Tel. +494022860136
hamburg
(at) wf-inter.com
Publikationen
- Erbschaftssteuer im UK (England & Wales, Schottland, Nordirland)
- Anwendbares Erbrecht nach der Europäischen Erbrechtsverordnung
- Trusts und Vermögen in Deutschland
- Testamentarische Erbfolge nach dem Recht von Texas
- Rechtswahl und Fiktion der Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung
- Testamentseröffnung - Ablauf, Dauer, Kosten
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in den USA
- Anrechnung der englischen Erbschaftssteuer auf die deutsche Erbschaftssteuer
- Pflichtteil und gesetzliche Rechte nach dem Recht von England und Wales
- Internationale Zuständigkeit in Erbsachen nach der EuErbVO
- Kanadisches Erbrecht - Einführung
- Erbrecht USA - Einführung
- Gesetzliche Erbfolge nach dem Recht von Texas
- Deutsch-englisches Erbrecht - Einführung
- Probate and Administration - das Nachlassverfahren in British Columbia (Kanada)
- Probate and Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Ontario
- Anerkennung eines deutschen Testamentes in Kanada
- Anerkennung eines deutschen Testaments der Form nach in Texas
- Testamentarische Erbfolge im Erbrecht der USA - Testierfähigkeit, zulässige Verfügungen, Form, Widerruf
- Testamentarische Erbfolge im Erbrecht von Ontario
- Anerkennung eines kanadischen Testaments in Deutschland
- Testierunfähigkeit wegen Demenz - wann ist ein Testament bei Demenz unwirksam?
- Ausschlagung der Erbschaft - Frist, Form, Rechtsfolgen
- England und Wales: Gesetzliche Erbfolge
- Trusts als Mittel der Nachlassplanung in Australien
- Testamentarische Erbfolge nach dem Erbrecht von New South Wales (Australien)
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in NSW (Australien)
- Australisches Erbrecht - New South Wales
- Anerkennung eines neuseeländischen Testaments in Deutschland
- Die gesetzliche Erbfolge nach US-amerikanischem Erbrecht
- Berliner Testament - Fragen und Antworten
- Amtliche Verwahrung eines Testaments
- Joint Tenancy im kanadischen Recht
- ZEV Länderbericht Kanada: Gesetzesänderungen in Ontario betreffend die Folgen der Trennung und neue Regeln über die Heilung von Formmängeln
- ZEV Länderbericht Kanada: Neuregelung zum elektronischen Testament in British Columbia
- Widerruf eines Testaments
- Pflichtteilsergänzungsanspruch - Entstehung, Höhe, Anrechnung
- Ontario: Pflichtteil und angemessene Beteiligung am Nachlass
- Minderjähriges Kind als Erbe - Vermögenssorge, Vormundschaft und Testamentsvollstreckung
- Gemeinschaftliches Testament: Errichtung, Form, Widerruf, Bindungswirkung und Wirkung der Scheidung
- Die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilen im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (UK)
- Pflichtteil und angemessene Beteiligung am Nachlass im Recht der kanadischen Provinz British Columbia
- Der Trust als Mittel der Nachlassplanung in England & Wales
- Testamentarische Erbfolge nach dem Recht von British Columbia
- Besteuerung einer Erbschaft bei Wohnsitz des Erben im Vereinigten Königreich
- Vorerbschaft und Nacherbschaft - Rechte und Pflichten des Vorerben und Nacherben
- Testament für Deutsche mit Vermögen in Australien
- Erbrecht Ontario - Einführung
- Anerkennung eines deutschen Testamentes in den USA
- Sicherung des Nachlasses durch einen Nachlasspfleger im US-amerikanischen Erbrecht
- Gesetzliche Erbfolge nach dem Recht des US-Bundesstaates Arizona
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in England und Wales
- Erbvertrag: Aufhebung, Änderung und Rücktritt
- Erwerb außerhalb des Nachlasses in den USA
- Anerkennung eines US-amerikanischen Testaments in Deutschland
- Anerkennung eines australischen Testaments in Deutschland
- Anerkennung eines englischen Testaments in Deutschland
- Pflichtteil nach spanischem Erbrecht
- Europäisches Nachlasszeugnis - Zuständigkeit, Antrag, Wirkungen, Gültigkeitsdauer
- Joint Tenancy bei Grundvermögen in England
- Erbenermittler und Erbenermittlung
- Trusts als Mittel der Nachlassplanung in Neuseeland
- Der US-amerikanische Trust - Anerkennung, Nachlassverfahren und Pflichtteil in Deutschland
- Testamentsanfechtung wegen Irrtum, Drohung und Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten
- Erbschaftssteuer und Kapitalgewinnsteuer im deutsch-australischen Erbfall
- Anerkennung eines deutschen Testaments in Arizona
- Pflichtteil: Pflicht zur Auskunft durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses
- Pflichtteil auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Testamentsfälschung: Nachweis der Fälschung des Testaments durch Gutachten
- Kanada: Erbschaftssteuer und Steuern im Erbfall
- Erbschaftssteuer, Nachlasssteuer und andere Steuern im Ontario-Erbfall
- Pflichtteil: Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil
- Pflichtteil: Pflichtteilsberechtigte und Pflichtteilsquote
- Pflichtteil: Berechnung des Wertes des Nachlasses
- Nicht auffindbares Testament und Nachweis des Erbrechts
- British Columbia - Durchsetzung von Forderungen gegen den Vorsorgebevollmächtigten im Erbfall
- Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Erbsachen
- Erbrecht British Columbia - Einführung
- Pflichtteilsentziehung - Gründe, Verzeihung, Form, Rechtsschutz
- Erbengemeinschaft nach deutschem Recht und Vermögen in Spanien
- Wer erbt, wenn der im Testament benannte Erbe vor dem Erblasser stirbt?
- ZEV Länderbericht Australien: Reform des Erbrechts im Bundesstaat Victoria
- Pflichtteil in New South Wales (Australien)
- Die gesetzliche Erbfolgen in New South Wales (Australien)
- Gesetzliche Erbfolge auf den Balearen
- Gesetzliche Erbfolge in Neuseeland
- Gemeinschaftliches Konto im deutsch-englischen Erbfall
- Gesetzliche Erbfolge in Victoria (Australien)
- Grundstücksrechte in England
- Testamentarische Erfolge nach dem Recht von England & Wales
- Grundbuch in England
- ZEV Länderbericht Neuseeland: Einführung einer Spekulationssteuer auf Immobilientransaktionen
- Anerkennung eines deutschen Testaments in England & Wales
- Probate and Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Neuseeland
- Deed of Variation und deutsche Erbschaftsteuer / Schenkungssteuer
- Pflichtteil und postmortaler Unterhalt in Neuseeland
- Neuseeländisches Erbrecht - Einführung
- Testament für Deutsche mit Vermögen in Neuseeland
- Die gesetzliche Erbfolge
- Verwaltung der Erbengemeinschaft
- Erbteilung und Erbteilungsklage
- Das Konto und Depot im Erbfall
Pflichtangaben
Herr Klinger ist Partner der Kanzlei Frank & Partner Rechtsanwälte.
Angaben zur Partnerschaft
Frank & Partner Rechtsanwälte
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 88712381
Email: info(at)wf-frank.com
Web: www.wf-frank.com
UmSt-IdNr.: DE288360405
Steuernummer: 34/290/00418
Frank & Partner Rechtsanwälte ist eine Partnerschaftsgesellschaft im Sinne des PartG. Die Partnerschaft ist eingetragen im Partnerschaftsregister des AG Charlottenburg unter der Nummer PR 966 B. Partner sind Jan-Hendrik Frank, Veit Klinger, José Martinez Salinas und Steffen Leithold.
Berufsrechtliche Angaben
Herr Rechtsanwalt Veit Klinger gehört der Rechtsanwaltskammer Berlin an. Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
- Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln).
Sämtliche berufsrechtlichen Regelungen sind abrufbar auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www. brak.de (Angaben gemäß § 5 TDG)
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Name und Anschrift der Berufshaftpflichtversicherung: Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin.
Versicherungssumme pro Versicherungsfall: EUR 2 Million; Höchstleistung pro Versicherungsjahr: EUR 4 Million
Räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung: Weltweit wie unten beschrieben:
Auszug aus den Versicherungsbedingungen (AVB-RSW HV 60):
„Teil 2, 2. Ausschlüsse
2.1. Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.“
Auszug aus den HV 4360:
„Abweichend von Teil 2 A Ziffer 2.1 b) und Teil 3 A Ziffer 4.1 b) der Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sowie Risikobeschreibung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB-RSW HV 60) besteht Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung im außereuropäischen Recht, die aufgrund deutscher gesetzlicher Haftungsbestimmungen vor Gerichten der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden.“
Kontaktdaten
Veit Klinger
WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Partner i.S.d. PartGG
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel. +49 30 88712381
Fax +49 30 22185555
klinger (at) wf-inter.com