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Nießbrauch (usufructo)

Der Nießbrauch (usufructo) ist gemäß Art. 467 CC das Recht, die Früchte fremden Vermögens unter Erhalt der Substanz zu ziehen. Ergänzend verweisen wir auf den Beitrag Der Nießbrauch im spanischen Zivil- und Steuerrecht.

Publikationen zum Thema

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  • Der Nießbrauch im spanischen Zivil- und Steuerrecht
  • Die gesetzliche Erbfolge in Spanien
  • Erbrecht Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca) - Einführung
  • Erbschaftssteuer in Spanien - umgehen, verringern und optimieren
  • Gesetzliche Erbfolge auf den Balearen
  • Pflichtteil auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
  • Schenkungen unter Lebenden im spanischen Zivilrecht
  • Spanische Erbschaftssteuer - Einführung
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  • DGT: keine gemeindlichen Wertzuwachssteuer bei Tod des Nießbrauchers

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22.10.2025 Balearen: Weitere Vergünstigungen bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer

22.10.2025 TS zur Steuerbefreiung für Familienunternehmen bei Vermietung von Immobilien

03.10.2025 Spanisches Verfassungsgericht: Ist die Besteuerung auf der Grundlage des Referenzwert (Valor de Referencia) verfassungsgemäß?

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