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Nießbrauch (usufructo)

Der Nießbrauch (usufructo) ist gemäß Art. 467 CC das Recht, die Früchte fremden Vermögens unter Erhalt der Substanz zu ziehen. Ergänzend verweisen wir auf den Beitrag Der Nießbrauch im spanischen Zivil- und Steuerrecht.

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  • Der Nießbrauch im spanischen Zivil- und Steuerrecht
  • Die gesetzliche Erbfolge in Spanien
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  • Erbschaftssteuer in Spanien - umgehen, verringern und optimieren
  • Gesetzliche Erbfolge auf den Balearen
  • Pflichtteil auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
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  • DGT: keine gemeindlichen Wertzuwachssteuer bei Tod des Nießbrauchers

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03.10.2025 Spanisches Verfassungsgericht: Ist die Besteuerung auf der Grundlage des Referenzwert (Valor de Referencia) verfassungsgemäß?

02.07.2025 Madrid: Weitere Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

18.12.2024 BFH: Keine verdeckte Gewinnausschüttung wegen bloß tatsächlicher Nutzungsmöglichkeit einer spanischen Immobilie

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