Supreme Court New South Wales: Erbschein bindet nicht Gerichte in Australien

Der Supreme Court New South Wales hat entschieden, dass ein deutscher Erbschein nicht Gerichte von New South Wales bindet. Der Einwand anderweitiger internationaler Rechtshängigkeit sei unbegründet, da ein deutscher Erbschein nicht in Rechtskraft erwachse. 

Russell v Ceylan [2025] NSWSC 1044

Diesen Artikel bewerten
 
 
 
 
 
 
 
0 Bewertungen (0 %)
Bewerten