Gewinnsteuer (Impuesto Sobre las Ganancias de Capital)

Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einer Immobilie in Spanien wird nach den Regeln des Einkommensteuergesetz (Ley 35/2006, de 28 de noviembre, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas) bzw. dem Gesetz über die Besteuerung von Nicht-Residenten (Ley del Impuesto sobre la Renta de no Residentes) versteuert. Diese Steuer wird auch als Gewinnsteuer (Impuesto Sobre las Ganancias de Capital) bezeichnet. Ergänzend verweisen wir auf den Beitrag Spanische Gewinnsteuer beim Verkauf einer Immobilie in Spanien.

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