Der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) hat mit Urteil 956/2025 vom 14. Juli 2025 entschieden, dass es für die Anwendung der 95%igen Steuerbefreiung bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Familienunternehmen, deren Geschäftsgegenstand die Vermietung von Immobilien ist, ausreicht, dass die Voraussetzungen des Artikels 27.2 des Einkommensteuergesetzes (IRPF) vorliegen.
Nach dem spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (Gesetz 29/1987) wird eine 95%ige Steuerbefreiung (Artikel 20.2.c) im Falle von Erbschaften oder Schenkungen eines Familienunternehmens gewährt. Diese Steuerbefreiung wird auch gewährt, wenn das Unternehmen der Vermietung von Immobilien dient und diese den Anforderungen von Artikel 27.2 des Einkommensteuergesetzes genügt. Danach genügt es für eine wirtschaftliche Tätigkeit
"dass mindestens eine Person im Rahmen eines Arbeitsvertrags und auf Vollzeitbasis beschäftigt ist".
Der Oberste Gerichtshof von Aragonien lehnte mit Urteil 17/2023 vom 9. Januar 2023, Berufung Nr. 389/2020 die Gewährung der Steuerbefreiung gleichwohl ab. Das Gericht argumentierte, dass es wirtschaftlich nicht gerechtfertigt sei, eine Person acht Stunden lang vollzeitbeschäftigt zu haben, um eine Arbeit zu verrichten, die im Durchschnitt nicht mehr als eine Stunde pro Tag in Anspruch nehmen kann. Kein Unternehmen würde einen Arbeitnehmer unter solchen Bedingungen einstellen, wenn ihm die Einstellung nicht andere Vorteile bringen würde. Das Oberste Gerichtshof folgte dem nicht.