Nachlasssteuer des US-Bundesstaates Maine

Der Bundesstaat Maine erhebt auch für den Nachlass eines Nonresidents eine Nachlasssteuer, siehe M.R.S. § 4104 ( https://legislature.maine.gov/statutes/36/title36sec4104.html ). Die Steuer wird im Grundsatz wie die Steuer für einen Residenten nach M.R.S. § 4103 berechnet, wobei der so ermittelte Betrag mit dem Anteil des Maine-Vermögens (Grundvermögen und bewegliches Vermögen in Maine) multipliziert wird.

Der Freibetrag für Erbfälle in 2025 ist USD 6 Mio. Er bezieht sich auf das Weltvermögen. Der Betrag wird an die Inflation angepasst und beträgt für 2026 USD 7,16 Millionen. 

Die Steuersätze sind:

8 % auf die ersten USD 3 Mio. über der Maine-Freistellung;

10 % auf die nächsten USD 3 Mio. über der Maine-Freistellung; und

12 % auf alle Beträge über USD 6 Millionen über dem Freibetrag von Maine.

 Der so ermittelte Betrag wird mit dem Anteil des Maine-Vermögens (Grundvermögen und bewegliches Vermögen in Maine) multipliziert.

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