Auszug:
Ab dem 17.08.2015 ist die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) vollumfänglich anzuwenden. Damit ändert sich auch bei deutsch-spanischen Erbfällen in vielen Fällen das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendende Recht. Der Beitrag zeigt die Hintergründe der Neuerung auf, führt in die neue Rechtslage ein und gibt Praxisempfehlungen.
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