Nachdem der Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 3.9.2014 in der Rechtssache C127/12 entschieden hat, das spanische Recht die Nicht-Ansässigen bei der Erbschaftsteuer unzulässig diskriminiert, hat das Finanz- und Verwaltungsgericht TEAC in Anwendung des Urteils entschieden, dass zu viel gezahlte spanische Erbschaftsteuer nicht zu erheben bzw. zu erstatten ist.