TEAC entscheidet nach Urteil des EuGH über Rückerstattung von spanischer Erbschaftsteuer

Das IBUNAL ECONÓMICO-ADMINISTRATIVO CENTRAL (TEAC) hat mit Entscheidung vom 16.10.2014 auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 3.9.2014, Rechtssache C127/12, entschieden, dass zu viel gezahlte Erbschaftsteuer zurück gezahlt werden muss.

Nachdem der Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 3.9.2014 in der Rechtssache C127/12 entschieden hat, das spanische Recht die Nicht-Ansässigen bei der Erbschaftsteuer unzulässig diskriminiert, hat das Finanz- und Verwaltungsgericht TEAC in Anwendung des Urteils entschieden, dass zu viel gezahlte spanische Erbschaftsteuer nicht zu erheben bzw. zu erstatten ist. 

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