Die 4. Kammer des Tribunal Económico Administrativo Central (TEAC) hat mit Urteil vom 13.12.2012 AZ: R.G.: 00-04494-2011 festgestellt, dass Art. 25.2. des spanischen Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes, nur für rechtsgeschäftliche Übertragungen gilt, nicht aber für den Erwerb von Todes wegen.