Steuerreform Spanien 2015: Änderung Besteuerung von Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen

Das Reformgesetz 26/2014 vom 27. November 2014 (Ley 26/2014, de 27 de noviembre, por la que se modifican la Ley 35/2006, de 28 de noviembre, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, el texto refundido de la Ley del Impuesto sobre la Renta de no Residentes, aprobado por el Real Decreto Legislativo 5/2004, de 5 de marzo, y otras normas tributarias) ist am 1.1.2015 in Kraft getreten. Nachfolgend werden die für Deutsche mit Vermögen in Spanien wichtigsten Änderungen dargestellt.

Änderung der Besteuerung von Zinsen und Dividenden bzw. Kapitalerträge

Residente

Steuersätze

2014

2015

2016

Bis 6.000 €

21%

20%

19%

6.001 € bis 24.000 €
(2015 bis 50.000 €)

25%

22%

21%

Über 24.001 €
(ab 2015 bis 50.000 €)

27%

24%

23%

Vorsicht: Der Freibetrag von 1.500 € für Dividenden wird in 2015 nicht mehr gewährt.

Nicht-Residente

Für Nicht-Residente mit Wohnsitz in der EU kann der Steuersatz folgender Tabelle entnommen werden:

Steuersätze

2014

2015

2016

 

24,75%

24%

24%

Für Nicht-Residente mit Wohnsitz in der EU kann der Steuersatz für Kapitalerträge und sonstige Vermögensgewinne (z.B. Immobilienveräußerung) folgender Tabelle entnommen werden:

Steuersätze

2014

2015

2016

21 %

20 %

19 %

Wegfall der Inflationsbereinigung

Bisher wurde der Anschaffungswert einer Immobilie beim Verkauf durch einen Koeffizienten erhöht. Hierdurch wurde der Anschaffungswert um die Inflation bereinigt. Dieser Koeffizient (Artikel 35 Ab. 2  LIRF) entfällt nun ohne Übergangsregelung.   

Beispiel: Manfred Meier kauf 2000 eine Wohnung in Madrid für 150.000 €. Verkauft er sie 2014 für 200.000 €, wird der Anschaffungspreis auf 188.400 € erhöht.  Zu versteuern sind also nur 11.600 € Gewinn. Verkauft er nach dem 1.1.2015, erzielt er hingegen einen steuerpflichtigen Gewinn von 50.000 €.

 

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