Änderung der Besteuerung von Zinsen und Dividenden bzw. Kapitalerträge
Residente
Steuersätze | 2014 | 2015 | 2016 |
Bis 6.000 € | 21% | 20% | 19% |
6.001 € bis 24.000 € | 25% | 22% | 21% |
Über 24.001 € | 27% | 24% | 23% |
Vorsicht: Der Freibetrag von 1.500 € für Dividenden wird in 2015 nicht mehr gewährt.
Nicht-Residente
Für Nicht-Residente mit Wohnsitz in der EU kann der Steuersatz folgender Tabelle entnommen werden:
Steuersätze | 2014 | 2015 | 2016 |
| 24,75% | 24% | 24% |
Für Nicht-Residente mit Wohnsitz in der EU kann der Steuersatz für Kapitalerträge und sonstige Vermögensgewinne (z.B. Immobilienveräußerung) folgender Tabelle entnommen werden:
Steuersätze | 2014 | 2015 | 2016 |
21 % | 20 % | 19 % |
Wegfall der Inflationsbereinigung
Bisher wurde der Anschaffungswert einer Immobilie beim Verkauf durch einen Koeffizienten erhöht. Hierdurch wurde der Anschaffungswert um die Inflation bereinigt. Dieser Koeffizient (Artikel 35 Ab. 2 LIRF) entfällt nun ohne Übergangsregelung.
Beispiel: Manfred Meier kauf 2000 eine Wohnung in Madrid für 150.000 €. Verkauft er sie 2014 für 200.000 €, wird der Anschaffungspreis auf 188.400 € erhöht. Zu versteuern sind also nur 11.600 € Gewinn. Verkauft er nach dem 1.1.2015, erzielt er hingegen einen steuerpflichtigen Gewinn von 50.000 €.