In dem Gesetzesentwurf für den Haushalt 2014 wird im Steuerjahr 2014 wie in den Jahren 2012 und 2013 spanische Vermögensteuer erhoben. Die Autonomen Gemeinschaften können allerdings durch Gesetze im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenz Steuerermäßigungen gewähren.