Spanien: Kataster-Referenzwert ab 2022 für die spanische Erbschaftsteuer maßgebend

Am 10. Juli 2021 wurde im Amtsblatt das Gesetz 11/2021 über Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerhinterziehung (Ley de Medidas de Prevención y Lucha contra el Fraude Fiscal) veröffentlicht. Durch das Gesetz wird disposición final tercera in das Decreto Legislativo 1/2004, de 5 de marzo eingefügt. Danach schätzt die Generaldirektion des Katasters (Dirección General del Catastro) in der durch Verordnung festzulegenden Weise den Referenzwert für den Verkehrswert von Immobilien (valor de referencia del mercado inmobiliario) auf der Grundlage einer Analyse der von den Notaren bei den durchgeführten Immobilientransaktionen mitgeteilten Preise und allen anderen ihr zur Verfügung stehenden Informationsquellen.

Der neue Referenzwert ist Grundlage für die Berechnung der spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuer (Impuesto de Sucesiones y Donaciones (ISD)) und der Steuer auf beurkundete Vermögensübertragungen (Transmisiones Patrimoniales – Actos Jurídicos Documentados (ITP-AJD)).

Die spanische Grundsteuer (IBI), die gemeindliche Wertzuwachssteuer (plusvalía) und die spanische Einkommensteuer (IRPF) sind hingegen nicht betroffen.

Die Neuregelung gilt für Steuertatbestände ab dem 1.1.2022. 

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