Wohnsitzmeldung (Empadronamiento)

Wer sich mehr als 3 Monate in Spanien aufhält, ist verpflichtet sich offiziell beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde (Ayuntamiento) anzumelden, siehe § 54 des "Reglamento de Población y Demarcación de las Entidades Locales". Er erhält eine Wohnsitzbescheinigung (Certificado de Empadronamiento).

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