Wer sich mehr als 3 Monate in Spanien aufhält, ist verpflichtet sich offiziell beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde (Ayuntamiento) anzumelden, siehe § 54 des "Reglamento de Población y Demarcación de las Entidades Locales". Er erhält eine Wohnsitzbescheinigung (Certificado de Empadronamiento).
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09.04.2022 EuGH: Vereinbarkeit der Pflicht der Spanien-Ansässigen (Residenten) zur Meldung ihres Vermögen im Ausland mit Unionsrecht
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20.11.2021 Spanien: Reform des Gesetzes über die gemeindliche Wertzuwachssteuer