Wer sich mehr als 3 Monate in Spanien aufhält, ist verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde (Ayuntamiento) anzumelden, siehe § 54 des "Reglamento de Población y Demarcación de las Entidades Locales". Die Eintragung hat einige Vorteile, z.B. ermäßigte Gebühren von öffentlichen Versorgungsunternehmen, Zugang zu gemeindlichen Einrichtungen, gemeindliches Wahlrecht. Manchmal ist diese notwendig, wie z. B. für die Zulassung eines PKWs. Zuständig ist die Verwaltung der Gemeinde/Stadt (ayuntamiento), dort das Einwohnermeldeamt (oficina de empadronamiento). Dieses erteilt die Wohnsitzbescheinigung (Certificado de Empadronamiento).
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