Verjährung (prescripción)

Nach Art. 66 f der spanischen allgemeinen Abgabenordnung (LGT) tritt Verjährung (prescripción) des Rechts zur Festsetzung der Steuer in 4 Jahre ein. Die Frist beginnt gemäß Art. 67 LGT am Tag nach Auslaufen der Frist für die Erklärung der Steuer.

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