Europäische Erbrechtsverordnung (reglamento europeo de sucesiones)

Spanien ist Mitgliedsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung (reglamento europeo de sucesiones), die für Erfälle ab dem 17. August 2015 anzuwenden ist. Mitgliedsstaaten der Europäischen Erbrechtsverordnung sind alle Mitglieder der EU außer Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich (Großbritannien und Nordirland). Die Europäische Erbrechtverordnung enthält Regeln zum anwendbaren Erbrecht (internationales Erbrecht), Europäische Nachlasszeugnis (certificado sucesorio europeo), Internationaler Zuständigkeit der Gerichte in Erbsachen und Anerkennung ausländischer Urkunden und Urteile. 

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