DBA-ESt-Spanien

Deutschland und Spanien haben auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-ESt-Spanien) geschlossen. Betreffend die Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer gibt es hingegen kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien.  Die Vermeidung der Doppelbesteuerung richtet sich daher nach den nationalen Vorschriften. 

 

Diese Seite bewerten
 
 
 
 
 
 
 
1 Bewertungen (100 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
5