Deutschland und Spanien haben auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-ESt-Spanien) geschlossen. Betreffend die Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer gibt es hingegen kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien. Die Vermeidung der Doppelbesteuerung richtet sich daher nach den nationalen Vorschriften.
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02.08.2022 DGT: keine gemeindlichen Wertzuwachssteuer bei Tod des Nießbrauchers