Unbeschränkte Steuerpflicht (obligación personal) besteht bei der spanischen Erbschaftssteuer (impuesto sobre sucesiones), wenn der Erwerber seinen gewöhnlichen Wohnsitz (residencia habitual) in Spanien hatte (Artikel 6 Abs. 1 span. ErbStG). In diesem Fall unterliegt der gesamte Erwerb der spanischen Erbschaftsteuer.
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02.08.2022 DGT: keine gemeindlichen Wertzuwachssteuer bei Tod des Nießbrauchers
09.04.2022 EuGH: Vereinbarkeit der Pflicht der Spanien-Ansässigen (Residenten) zur Meldung ihres Vermögen im Ausland mit Unionsrecht
03.12.2021 Murcia: Änderungen der Erbschaftsteuer 2021