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Unbeschränkte Steuerpflicht (obligación personal de contribuir)

Unbeschränkte Steuerpflicht (obligación personal) besteht bei der spanischen Erbschaftssteuer (impuesto sobre sucesiones), wenn der Erwerber seinen gewöhnlichen Wohnsitz (residencia habitual) in Spanien hatte (Artikel 6 Abs. 1 span. ErbStG). In diesem Fall unterliegt der gesamte Erwerb der spanischen Erbschaftsteuer. 

Publikationen zum Thema

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  • Spanische Erbschaftssteuer - Einführung
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27.11.2023 Valencia: Abschaffung der Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer 2023

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