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Testamentsvollstrecker (albacea)

Nach spanischem Recht kann der Testator einen Testamentsvollstrecker (albacea) bestimmen, der den Nachlass abwickelt. Wenn er auch den Nachlass teilen soll, wird er als Erbteiler (contador-partidor) bezeichnet. 

Publikationen zum Thema

  • Erbrecht Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca) - Einführung
  • Spanisches Erbrecht - Einführung
  • Testament auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera) - Erbstatut, Form, Wirksamkeit und Anfechtung
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