Testamentsvollstrecker (albacea)
Nach spanischem Recht kann der Testator einen Testamentsvollstrecker (albacea) bestimmen, der den Nachlass abwickelt. Wenn er auch den Nachlass teilen soll, wird er als Erbteiler (contador-partidor) bezeichnet.
Nach spanischem Recht kann der Testator einen Testamentsvollstrecker (albacea) bestimmen, der den Nachlass abwickelt. Wenn er auch den Nachlass teilen soll, wird er als Erbteiler (contador-partidor) bezeichnet.