Referenzwert (Valor de Referencia)
Der Referenzwert (Valor de Referencia) wird von der Generaldirektion des Katasteramts (Catastro) für Immobilien in Spanien auf der Grundlage der dort gesammelten Daten ermittelt. Er ist nicht mit dem Katasterwert (valor catastral) identisch. Nach Art. 9 Abs. 3 span. ErbStG ist bei der spanischen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei Erwerb von Grundstücken in Spanien im Grundsatz der Referenzwert maßgebend.