Im Ley del Impuesto sobre la Renta de no Residentes (Gesetz über die Besteuerung von Nicht-Residenten, kurz LIRNR) sind die besonderen Bestimmungen zur Besteuerung der Nicht-Residenten ( no-residentes) in Spanien geregelt.
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02.08.2022 DGT: keine gemeindlichen Wertzuwachssteuer bei Tod des Nießbrauchers
09.04.2022 EuGH: Vereinbarkeit der Pflicht der Spanien-Ansässigen (Residenten) zur Meldung ihres Vermögen im Ausland mit Unionsrecht
03.12.2021 Murcia: Änderungen der Erbschaftsteuer 2021