Das Entgelt für das durch einen spanischen Kaufoptionsvertrag gewährte Recht in einer bestimmten Zeit den Abschluss eines bestimmten (notariellen) Kaufvertrags zu verlangen, wird als "prima" bezeichnet. Die Prima beträgt regelmäßig 10 % des Kaufpreises.
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09.04.2022 EuGH: Vereinbarkeit der Pflicht der Spanien-Ansässigen (Residenten) zur Meldung ihres Vermögen im Ausland mit Unionsrecht
03.12.2021 Murcia: Änderungen der Erbschaftsteuer 2021
20.11.2021 Spanien: Reform des Gesetzes über die gemeindliche Wertzuwachssteuer