Erste Ausfertigung (Primera copia)

Der Notar erstellt von der Urschrift der Urkunde in bestimmten Fällen eine "erste Ausfertigung" (primera copia), z.B. über die Beurkundung eines notariellen Kaufvertrags. Nach Artikel 17.1 des Gesetzes vom 28. Mai 1862 über die Notarorganisation wird sie auf der Grundlage der Urschrift vom Notar erstellt und jeder Partei einmal erteilt. Sie ersetzt im Rechtsverkehr die Urschrift. 

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