Eintragungssperre (cierre registral)

Im spanischen Grundbuchrecht wird mit cierre registral die (vorläufige) Sperrung einer (weiteren) Eintragung in das Eigentumsregister (registro de la propiedad) bezeichnet. Grund für die Sperre ist in der Regel, dass Steuern noch nicht gezahlt wurden. Eine Sperre kann aber auch zur Sicherung von Rechten Dritter angeordnet werden. Auch Eintragungen in das spanische Handelsregister (Registro Mercantil) können einer Sperre unterliegen, z.B. weil die Pflicht zur Hinterlegung der Jahresabschlüsse (obligación de depositar las cuentas anuales) verletzt wurde. 

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