Öffentliche Ordnung (Orden público)

Nach Art. 12.3 CC wird ausländisches Recht in Spanien nicht angewendet, wenn es gegen die öffentliche Ordnung Spaniens verstößt. Ein Verstoß gegen die spanische öffentliche Ordnung liegt vor, wenn die Anwendung im konkreten Fall zu einem Ergebnis führt, das mit tragenden Prinzipien der spanischen Rechtsordnung, insbesondere den Grundrechten, offensichtlich unvereinbar ist.

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