Beratung in deutscher Sprache rund um die Immobilien in Murcia und Valencia

Die Kanzlei berät umfassend rund um das Thema "Spanien Immobilie". Dabei berücksichtigen wir immer die Gesamtsituation unserer Mandanten, d.h. alle Gesichtspunkte (Steuern, Erbrecht, Ehegüterrecht) im Heimatstaat und in Spanien. 

Nicht-streitige Abwicklung des Nachlasses in Murcia und Valencia

Nach dem Tod werden wir umfassend tätig. Unsere Leistungen umfassen insbesondere 

  • Klärung des anwendbaren Rechts und gerichtlichen Zuständigkeit,
  • die Suche nach Erben und Testamenten in Spanien,
  • gerichtliche Feststellung der Erben in Spanien, 
  • Annahme der Erbschaft in Spanien,
  • Erbteilung in Spanien,
  • Erklärung der spanischen Erbschaftsteuer gegenüber den Behörden von Murcia/Valencia oder des Zentralfinanzamtes in Madrid,
  • Erklärung der gemeindlichen Wertzuwachssteuer,
  • Umschreibung und Eintragung der Erben als Eigentümer im Eigentumsregister. 

Streitige Nachlassverfahren und Erbprozeß in Murcia und Valencia

Manchmal ist ein Erstreit unvermeidbar. Insbesondere seit Inkrafttreten der EuErbVO ist es dabei immer öfter erforderlich in einem spanischen Gericht deutsches Erbrecht anzuwenden. In solchen Fällen vertreten wir unsere Mandanten als Prozessvertreter oder arbeiten dem Prozeßanwalt zu. Unsere Leistungen umfassen insbesondere 

  • Prüfung, ob deutsches, gemein-spanisches oder mallorquinisches Erbrecht anzuwenden ist,
  • Gutachten zum spanischen Erbrecht für spanische Gerichte,
  • Anfechtung des Testamentes (z.B. wegen Testierunfähigkeit oder Irrtum),
  • Klage auf deutschen Pflichtteil oder spanisches Noterbrecht bzw. Herabsetzung,
  • Klage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft,
  • Verfahren gegen einen Testamentsvollstrecker in Spanien (z.B. Nachlassverzeichnis, Entlassung, Auskunft, Rechenschaft, Schadenersatz),
  • Entlassung des Testamentsvollstreckers und
  • Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs (z.B. Verkauf von Grundstücken).

Nachlassverfahren und Prozesse in deutschen Gerichten bei Bezügen zu Murcia und Valencia

Bestehen Bezüge zu Spanien oder ist sogar spanisches Erbrecht durch ein deutsches Gericht anzuwenden, übernehmen wir gerne die Prozessvertretung oder arbeiten dem Prozeßvertreter zu. Unsere Leistungen umfassen z.B. 

  • Prüfung, ob deutsches oder spanisches Erbrecht anzuwenden ist,
  • Gutachten zum spanischen Erbrecht für deutsche Gerichte,
  • Vorbereitung von Erbscheinanträgen bei Anwendbarkeit von spanischem Erbrecht und
  • Vorbereitung eines Antrags auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Anwendbarkeit spanischen Erbrechts. 

Beratung und Vertretung im Hinblick auf die Festsetzung der spanische Erbschaftsteuer

Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die steuerlichen Erledigungen im Zusammenhang mit einem deutsch-spanischen Erbfall. Unsere Leistungen umfassen insbesondere 

  • Klärung des zuständigen Finanzamtes (Madrid oder Murcia/Valencia),
  • Steuerliche Bewertung der Nachlassgegenstände,
  • Vorberechnung der anfallenden Steuer,
  • Beratung zur Reduktion durch Ausschlagung,
  • die Vorbereitung der Erklärung der spanischen Erbschaftssteuer (Selbstveranlagung oder Mitteilung der Grundlagen der Festsetzung),
  • Vertretung im Wertfestsetzungsverfahren,
  • die Beschaffung einer Steuernummer (NIE),
  • Antrag auf Anrechnung deutscher Erbschaftsteuer auf die spanische Erbschaftsteuer,
  • Einspruch gegen (Nach-) Festsetzung und Klage beim Finanzgericht sowie
  • Antrag auf Erstattung zuviel bezahlter Erbschaftsteuer. 

Deutsche Erbschaftsteuer bei Bezügen zu Murcia und Valencia

In Zusammenarbeit mit unseren deutschen Partner-Kanzleien helfen wir auch bei der Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer. Unsere Leistungen umfassen z.B. 

  • die Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei Vermögen in Spanien,
  • den Einspruch gegen eine zu hoch festgesetzte deutsche Steuer, 
  • Vertretung vor Finanzgerichten (z.B. Klage gegen zu hohe Festsetzung), 
  • Antrag auf Anrechnung der spanischen Steuern und
  • Gutachten zur Besteuerung.

Nachlassplanung: Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung 

Frühzeitige Planung kann Erbstreit vermeiden und die hohe Erbschaftssteuer in Spanien oftmals senken. Wir stehen Ihnen auch bei der Planung des Erbfalls bei Bezügen zu Spanien zur Seite und beraten Kompetent. Unsere Leistungen umfassen insbesondere 

  • Gestaltung von Testamente bei Bezügen zu Spanien,
  • Überprüfung und steuerliche Bewertung bestehender (notarieller) Testamente,
  • Umfassende Vermögensnachfolgeplanung - auch unter Nutzung von Gesellschaften, Lebensversicherung und Schenkungen
  • Beratung betreffend die spanische Erbschaftssteuer und Doppelbesteuerung
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung

Beratung beim Kauf und Verkauf von Immobilien 

Wir beraten Sie gerne beim Kauf und Verkauf einer Immobilie in Spanien („Spanisches Immobilienrecht“). Unsere Leistungen umfassen:

  • Beratung und Abwicklung rechtssicherer Kauf einer Immobilie in der Region Murcia und Valencia (z.B. Risikovorprüfung, Entwurf Kaufoptionsvertrag, privatschriftlicher Kaufvertrag/Arras Vertrag, Vorbereitung und Wahrnehmung Termin zur Beurkundung Kaufvertrag, Zahlungsabwicklung),
  • Beratung bei Erwerb über spanische Gesellschaft (SL, SA) oder ausländisches Gesellschaft (z.B. GmbH, Anstalt),
  • Steuerberatung beim Immobilienerwerb in Spanien (spanische Grunderwerbsteuer, Retención, Plusvalia, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer),
  • Rückabwicklung von Kaufverträgen über Immobilien in Spanien,
  • Außergerichtilche und gerichtliche Durchsetzung des Beurkundungsanspruchs bei Erwerb mittels privatschriftlichen Kaufvertrag,
  • Beratung bei der Hypothekenfinanzierung von Spanienimmobilien,
  • Beratung beim Verkauf von Immobilien (z.B. Risikovorprüfung, Entwurf Kaufoptionsvertrag, privatschriftlicher Kaufvertrag/Arras Vertrag, Vorbereitung und Wahrnehmung Termin zur Beurkundung Kaufvertrag, Zahlungsabwicklung),
  • Beratung bei Beauftragung eines Maklers (Auswahl, Maklervertrag, Vertragsbedingungen),
  • Beratung bei Bewertung der Immobilie (Auswahl Gutachter und Bewertung des Gutachtens),
  • Steuerliche Beratung beim Verkauf (Gewinnbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen).


Spanisches Steuerrecht

Wir beraten Rund um die Spanien Immobilien im Steuerecht („Spanisches Steuerrecht“), insbesondere Grundsteuer, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Einkommensteuer. Unserer besonderer Schwerpunkt liegt dabei bei Erbschafts- und Schenkungsteuern. 

Standardsituationen sind dabei

  • Beratung bei der Vermeidung von Erbschaftsteuer 
  • Gutachten 
  • Einspruch gegen Steuerbescheide
  • Stundungsanträge
  • Ratenzahlungsanträge
  • Steuererklärung
  • Vermeidung der Doppelbesteuerung
  • Verjährung der Erbschaftsteuer
  • Anrechnung im Ausland gezahlter Steuern
  • Verteidigung gegen Säumnis- und Verspätungszuschläge

Unsere Mandanten

Unsere Mandanten sind oft Deutsche mit Auslandsvermögen, aber auch Deutsche, die im Ausland leben  oder Ausländer, die sich in Deutschland niedergelassen haben, investieren oder erben. Wir beraten aber auch Stiftungen, Unternehmen, Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger und Behörden. Für Gerichte erstellen wir Gutachten zum ausländischen Recht.

Sie haben Fragen zu diesem Beitrag oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie für Ihre Fragen vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen. Nach Absendung Ihrer Anfrage wird Sie ein Rechtsanwalt der Kanzlei, der sich mit dem Themengebiet auskennt, schnellst möglich - in der Regel binnen 24 Stunden - kontaktieren und - soweit erforderlich - weitere Fragen stellen oder ein Angebot für eine Beratung unterbreiten. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage per Kontaktformular nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden und wir unterbreiten Ihnen nach Sichtung Ihrer Anfrage ggf. einen Vorschlag für eine Vergütung.

Natürlich können Sie uns auch anrufen. Ansprechpartner finden Sie unter Rechtsanwälte. Selbstverständlich werden Sie auch bei Anruf versuchen vorab über eine etwaig anfallende Vergütung zu informieren. 

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