Fachanwalt für Erbrecht. Spezialist für internationales Erbrecht
Herr Jan-Hendrik Frank ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht. Er ist Partner der Kanzlei WF Frank & Partner Rechtsanwälte und kooperiert eng mit anderen Kanzleien des WF Netzwerks. Er ist einer der wenigen (etwa 10 %) der Juristen, welche beide Staatsexamina mit großem Prädikat absolviert haben. Er ist Mitbegründer und Präsident des Vereins "Erben International e.V.". Neben der Beratung am Hauptsitz der Kanzlei in Berlin bietet er auf Anfrage auch in den Niederlassungen in München und Hamburg oder telefonische Beratung an.
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch
Leistungen
Nachlassplanung
Herr Frank unterstützt deutsche und ausländische Personen bei der optimalen Nachfolgelösung. Dabei werden z.B. als Instrumente verwendet
- Testament,
- Testamentsersatzgeschäfte, z.B. Bankkonten mit Begünstigungen auf den Tod,
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung,
- Trusts und
- Gesellschaften (z.B. Familienpool).
Gerne arbeiten wir dabei mit dem Anwalt, Notar, Steuerberater oder finanziellem Berater (financial planner) Ihres Vertrauens zusammen.
Nachlassabwicklung und Teilung des Nachlasses
Auch in nicht-streitigen Angelegenheiten ist Herr Frank tätig. Seine Leistungen umfassen z.B.
- Vertretung im Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins, Testamentsvollstreckerzeugnisses oder Europäischen Nachlasszeugnisses - insbesondere bei Anwendbarkeit ausländischen Rechts (z.B. Fremdrechtserbschein),
- Vertretung bei der Grundbuchberichtigung und Berichtigung des Handelsregisters in Deutschland,
- Beratung im Hinblick auf die Umschreibung von Registern im Ausland,
- Auslegung des Testaments und Klärung anderer Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nachlassabwicklung,
- Beratung im Hinblick auf die Bewertung des Nachlasses,
- Erbteilung / Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft,
- Erklärung der Erbschaftsteuer (siehe unten),
- Beratung bei der Verwaltung des Nachlasses (Beschlussfassung der Erbengemeinschaft) und
- Verwertung des Nachlasses (z.B. Verkauf).
Testamentsvollstreckung
Herr Frank ist außerdem als Testamentsvollstrecker tätig. Hierbei sind folgende Situationen zu unterscheiden:
- Testamentsvollstreckung zur Abwicklung des Nachlasses (Abwicklungsvollstrecker),
- Testamentsvollstreckung zur Überwachung des Vollzugs von Auflagen (Auflagenvollstrecker)und Vermächtnissen (Vermächtnisvollstrecker),
- Testamentsvollstreckung zur Verwaltung des Erbes von geschäftsunfähigen/minderjährigen Personen (Verwaltungsvollstrecker) und
- Testamentsvollstreckung zur Sicherung der Rechte des Nacherben (Nacherbenvollstrecker).
Erklärung der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer
Im Erbfall berät Herr Frank bei der Erklärung der anfallenden Steuern. Seine Leistungen umfassen z.B.
- die Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer (insbesondere bei Bezügen zum Ausland),
- Beratung im Hinblick auf ausländische Steuern, die durch den Tod ausgelöst werden (z.B. US federal estate tax, kanadische Capital Gains Tax, spanische Erbschaftsteuer) und Fragen der Doppelbesteuerung,
- Anrechnung ausländischer Steuer auf die deutsche Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer,
- Beratung im Hinblick auf die einkommensteuerlichen Folgen von Todesfallleistungen (z.B. aus IRA),
- Beratung zur (legalen) Minimierung der Erbschaftssteuer (z.B. durch taktische Ausschlagung, Wegzug, Restrukturierung eines trusts).
Vorträge
- "Internationales Erbrecht (IPR)" im Auftrag der GTZ vor chinesischer Gesetzgebungsdelegation im Rahmen des Rechtsdialogs mit China
- The (Delaware) Trust and Taxation in Germany, Wilmington, Delaware, USA, am 04.12.2008
- Cross Border Private Client Section Conference, Law Society of England & Wales, London, den 19.03.2013
- Cross Border Private Client Section Conference, Law Society of England & Wales, London, den 19.03.2014
- Estate Planning for German-American Families, AWC, 01.10.2015
- 12. Deutscher Testamentsvollstreckertag: Die Testamentsvollstreckung im System der Nachfolgeregelung in den USA, Bonn 28.11.2018
- BAV AK Erbrecht: Testamentsvollstreckung bei Bezügen zur USA, Berlin, den 15.06.2019
Standorte
Berlin | Hauptkanzlei
WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Leipziger Platz 9
D-10117 Berlin
Tel. +49 30 88712381
Fax +49 30 22185555
berlin
(at) wf-inter.com
Hamburg | Niederlassung
WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Bergstraße 26
D–20095 Hamburg
Tel. +49 40 79769095
hamburg
(at) wf-inter.com
Publikationen
- Anerkennung eines deutschen Testamentes in den USA
- Die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilen in den USA
- US-amerikanischer Altersvorsorgeplan: Rechtsfolgen des Todes und Steuern
- Anrechnung ausländischer Erbschaftssteuer auf die deutsche Erbschaftssteuer
- Gesetzliche Erbfolge nach dem Recht von Florida
- Abwicklung und Besteuerung eines US-Kontos beim Tod eines Deutschen mit Wohnsitz in Deutschland
- Todesfallleistung einer US-Lebensversicherung - Geltendmachung und Steuern
- Anrechnung spanische Erbschaftssteuer in Deutschland
- Nachlasssteuer und Erbschaftsteuer in den USA
- Erbschaftssteuer Südafrika
- Besteuerung des Übergangs von US-Vermögen auf den Ehegatten
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in England
- Die Vergütung des Testamentsvollstreckers
- Übersicht: Erbschaftssteuer und Nachlasssteuer in den US-Bundesstaaten
- Widerruf eines Testaments
- Der US-amerikanische Trust als Mittel der US-Nachlassplanung
- Der lebzeitige Trust im Erbrecht von New York
- Der lebzeitige Trust im Erbrecht von Florida
- Der lebzeitige Trust im Erbrecht von Kalifornien
- Probate and Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses im US-Bundesstaat New York
- Schenkungen an US-Staatsangehörige und US-Ansässige
- Kauf und Verkauf einer Immobilie in Florida
- Testamentsvollstreckerzeugnis - Erforderlichkeit, Antragstellung, Erteilung und Wirkungen
- Probate and Administration - das Nachlassverfahren in Ontario
- Kanada: Erbschaftssteuer und Steuern im Erbfall
- Erbschaftssteuer, Nachlasssteuer und andere Steuern im Ontario-Erbfall
- Testament für Deutsche mit Vermögen in Kanada
- Testament in Spanien - Form der Errichtung bei Anwendbarkeit spanischen Rechts
- ZEV Länderbericht USA: Pläne der Demokraten zur Änderung der Besteuerung im Erbfall
- Erbschaftsteuer - besondere Regeln bei beschränkter Steuerpflicht
- Minderjähriges Kind als Erbe - Vermögenssorge, Vormundschaft und Testamentsvollstreckung
- Testament in Spanien - deutsches oder spanisches Testament?
- Besteuerung von Common-law Trusts in Deutschland
- Pflichtteil in den USA
- Pflichtteil und gesetzliche Rechte des überlebenden Ehegatten in Florida
- Spanisches Erbrecht oder deutsches Erbrecht – welches Recht ist bei einem Erbfall mit Bezügen zu Spanien anzuwenden?
- Erbschaftssteuer in Spanien - umgehen, verringern und optimieren
- Ausschlagung der Erbschaft - Frist, Form, Rechtsfolgen
- Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Erbsachen
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Florida
- Internationales Erbrecht, USA/Florida
- Verzicht auf Verfahrensrechte im Florida-Nachlassverfahren
- Erbrecht Florida - Einführung
- Testamentarische Erbfolge nach dem Recht von Florida - Errichtung, zulässiger Inhalt, Willensmängel, Form und Widerruf
- Anerkennung eines deutschen Testaments der Form nach in Florida
- ZEV Länderbericht Spanien: Änderung der Erbschaft-/Schenkungsteuer auf den Kanaren sowie in Kastilien und León
- ZEV Länderbericht USA: Neuerungen im Zivilrecht der US-Bundesstaaten
- ZEV Länderbericht USA: Neue Freibeträge für das Steuerjahr 2020 bei Nachlasssteuer, Schenkungsteuer und GST, finale Richtlinien für die Zeit nach 2025
- ZEV Länderbericht USA: Stand der Todesfallsteuern der US-Bundesstaaten 2020
- Anrechnung der englischen Erbschaftssteuer auf die deutsche Erbschaftssteuer
- Die General- und Vorsorgevollmacht in England und Wales
- Deutsch-englisches Erbrecht - Einführung
- US-amerikanisches Wertpapierdepot eines in Deutschland ansässigen Deutschen im Erbfall
- Erwerbsanzeige nach § 30 Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz im Erbfall
- Der US-amerikanische Trust und deutsche Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer
- Der US-amerikanische Trust - Anerkennung, Nachlassverfahren und Pflichtteil in Deutschland
- Anwendbares Erbrecht nach der Europäischen Erbrechtsverordnung
- ZEV Länderbericht zu Neuseeland: Kodifizierung des Rechts des ausdrücklichen Trusts
- Testamentarische Erbfolge im Erbrecht der USA - Testierfähigkeit, zulässige Verfügungen, Form, Widerruf
- Die gesetzliche Erbfolge nach US-amerikanischem Erbrecht
- Der Testamentsvollstrecker - Einführung
- Vorerbschaft und Nacherbschaft - Rechte und Pflichten des Vorerben und Nacherben
- Trusts in Neuseeland
- Schenkung von US-Vermögen durch in Deutschland ansässige Person ohne US-Staatsangehörigkeit
- ZEV Länderbericht USA: Besteuerung der Auszahlung aus dem Altersvorsorgeplan 401 (k)
- ZEV Länderbericht USA: Neue Freibeträge für das Steuerjahr 2019 bei Nachlasssteuer, Schenkungsteuer und GST
- Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht
- Steuerliche Pflichten einer US-Person bei Erbschaft aus Deutschland
- Besteuerung von Einkünften aus Vermietung von US-Grundvermögen in Deutschland
- Grundbesitz im Ausland - Bewertung bei der Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer
- Erbenermittler und Erbenermittlung
- Information des Erbschaftsteuerfinanzamtes im Erbfall
- ZEV Länderbericht USA: Reform der Federal Estate Tax
- ZEV Länderbericht Australien: Reform des Erbrechts im Bundesstaat Victoria
- Rechtswahl und Fiktion der Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung
- Amtliche Verwahrung eines Testaments
- Gemeinschaftliches Konto im deutsch-englischen Erbfall
- Der trust im Erbrecht von England & Wales
- Grundstücksrechte in England
- Das probate-Nachlassverfahren in Singapur
- Testamentarische Erfolge nach dem Recht von England & Wales
- Grundbuch in England
- Joint Tenancy bei Grundvermögen in England
- Erbrecht Singapur - Einführung
- Internationales Erbrecht, USA/Louisiana
- Erbschaftsteuer Irland
- Pflichtteil in Irland
- ZEV Länderbericht USA: Abschaffung der Estate Tax in Delaware und New Jersey im Steuerjahr 2018
- Nachlasssteuer des US-Bundesstaates Maine
- Gesetzliche Erbfolge in Irland
- Rückerstattung der US-Quellensteuer auf Zahlungen an Deutsche ohne Wohnsitz in den USA nach einem Erbfall
- Die Nachlasssteuer des US-Bundesstaates Oregon
- Erbschaftsteuer und Nachlasssteuer in New York
- Erbschaftsteuer (Inheritance Tax) in New Jersey
- Anerkennung eines deutschen Testaments in England & Wales
- ZEV Urteilsanmerkung: BFH: Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf Versicherungsleistungen bei der Erbschaftsteuer
- ZEV Länderbericht Dubai:Neues Register für Testamente von Ausländern
- ZEV Länderbericht USA: Freibeträge der US-Bundes-Nachlasssteuer und -Schenkungsteuer 2017
- ZEV Länderbericht Spanien: Verfassungsgericht beanstandet Plusvalía Municipal
- ErbStB-Fachbeitrag: Reform der Erbschaftsteuer von Andalusien
- DWS Merkblatt: Immobilienbesitz in Spanien - Erwerb, Verwaltung, Veräußerung und Vererbung
- ZEV: Anmerkung zum Urteil des OLG Nürnberg, 03.12.2015 - 1 W 2197/15
- ZEV Beitrag: "USA: Änderungen zum Steuereinbehalt durch den PATH-Act"
- ZEV Beitrag: "USA: Änderung des anwendbaren Erbrechts für Immobilien in Florida von Nicht-Residenten"
- Erwerb außerhalb des Nachlasses in den USA
- Deed of Variation und deutsche Erbschaftsteuer / Schenkungssteuer
- IWB Aufsatz: Bewertung von spanischen Immobilien für Zwecke der spanischen Erbschaftsteuer
- ZEV: Todesfallbesteuerung von Deutschen mit Vermögen in den USA
- IWB Aufsatz: Die Ermittlung des anwendbaren Erbrechts im deutsch-britischen Erbfall
- Haftung für Nachlassverbindlichkeiten und Ausschlagung bei US-Erbschaft
- Ausschlagung der Erbschaft zur Vermeidung der deutschen Erbschaftsteuer
- Spanien: Verfassungsverletzung durch Nichtgewährung der Steuervergünstigungen der autonomen Gemeinschaften
- ErbR - Die Ermittlung des anwendbaren Erbrechts im deutsch-spanischen Erbfall nach der EU-ErbVO
- IWB Aufsatz: Reform der spanischen Erbschaftsteuer Ende der Diskriminierung der Nicht-Residenten
- Steuerpflichten der Erben
- Geltendmachung der Todesfallleistung aus einem Rentenvertrag (annuity) durch einen Nonresident Alien
- Testament für Deutsche mit Vermögen in Neuseeland
- Europäisches Nachlasszeugnis - Zuständigkeit, Antrag, Wirkungen, Gültigkeitsdauer
- Änderung des anwendbaren Erbrechts bei Spanien-Vermögen? Folgen der EuErbVO für Deutsche mit Vermögen in Spanien
- ZEV-Fachaufsatz: Die Ermittlung des anwendbaren Erbrechts im deutsch/US-amerikanischen Erbfall nach der EuErbVO
- Güterstandsschaukel zur Vermeidung der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer
- Besteuerung der Zinsen und Dividenden von Deutschen mit Vermögen in den USA
- Testament für Deutsche in Südafrika
- Buch: Internationales Erbrecht Spanien
- Erbschaftssteuer: Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
- Testament für Deutsche mit Vermögen in England
- Joint Tenancy im kanadischen Recht
- Gemeinschaftliches Testament: Errichtung, Form, Widerruf, Bindungswirkung und Wirkung der Scheidung
- Erbrecht: Verjährungsfristen und andere wichtige Fristen im Erbrecht
- Die gesetzliche Erbfolge
- Schenkungssteuer USA - Einführung
- Erbrecht Ontario - Einführung
- Testamentsvollstrecker: Pflichten und Pflichtverletzung
- Erbschaftssteuer im UK (England & Wales, Schottland, Nordirland)
- Testament für Deutsche mit Vermögen in den USA
- Pflichten des Vermögensverwalters beim Tod des Kunden
- Kanadisches Erbrecht - Einführung
- Pflichtteil und Vermeidung des Pflichtteils
- Erbrecht USA - Einführung
- Erbschein: Erforderlichkeit, Antrag, Rechtswirkungen, Widerspruch und Kosten
- Internationales Erbrecht - Deutschland
- Die Besteuerung deutsch-französischer Erbfälle nach dem Doppelbesteuerungsabkommen
- Die Besteuerung deutsch-amerikanischer Erbfälle nach dem deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen
- Die Besteuerung des Nachlasses von Deutschen ohne ständigen Aufenthalt in den USA
- Das Konto und Depot im Erbfall
- Joint Tenancy im Recht der USA
- Testamentsvollstreckung: Steuerliche Pflichten des Testamentsvollstreckers
Pflichtangaben
Herr Jan-Hendrik Frank ist Partner der Kanzlei Frank & Partner Rechtsanwälte.
Angaben zur Partnerschaft
Frank & Partner Rechtsanwälte
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 88712381
Fax: +49 (0)30 920372321
Email: info(at)wf-frank.com
Web: www.wf-frank.com
UmSt-IdNr.: DE288360405
Steuernummer: 34/290/00418
Frank & Partner Rechtsanwälte ist eine Partnerschaftsgesellschaft im Sinne des PartG. Die Partnerschaft ist eingetragen im Partnerschaftsregister des AG Charlottenburg unter der Nummer PR 966 B. Partner sind
Berufsrechtliche Angaben
Herr Rechtsanwalt Jan-Hendrik Frank gehört der Rechtsanwaltskammer Berlin an. Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
- Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln).
Sämtliche berufsrechtlichen Regelungen sind abrufbar auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www. brak.de (Angaben gemäß § 5 TDG)
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Name und Anschrift der Berufshaftpflichtversicherung: Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin.
Versicherungssumme pro Versicherungsfall: EUR 2 Million; Höchstleistung pro Versicherungsjahr: EUR 4 Million
Räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung: Weltweit wie unten beschrieben:
Auszug aus den Versicherungsbedingungen (AVB-RSW HV 60):
„Teil 2, 2. Ausschlüsse
2.1. Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.“
Auszug aus den HV 4360:
„Abweichend von Teil 2 A Ziffer 2.1 b) und Teil 3 A Ziffer 4.1 b) der Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sowie Risikobeschreibung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB-RSW HV 60) besteht Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung im außereuropäischen Recht, die aufgrund deutscher gesetzlicher Haftungsbestimmungen vor Gerichten der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden.“
Kontaktdaten

Jan-Hendrik Frank
WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Partner i.S.d. PartGG
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel. +49 30 88712381
Fax +49 30 22185555
frank (at) wf-inter.com
Mitgliedschaften
Geschäftsführender Vorstand "Erben International e.V."
Deutscher Anwaltverein (DAV), ARGE Erbrecht
STEP (Society of Trust and Estate Practioners)
Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung
Glossar zum Erbrecht mit Links zu weiterführenden Infos