Volltext: Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 21.06.2013, Az.: 5 U 367/12
Anmerkungen:
- Für Erbfälle ab dem 17.8.2015 ergibt sich diese Rechtsfolge in der Regel aus der EuErbVO. Allerdings kann der Erblasser durch Testament US-Recht wählen.
- Ist deutsches Erbrecht anzuwenden, können die Kinder nach deutschen Recht einen Pflichtteil nach den Eltern haben.