US-Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland wird nach deutschen Erbrecht beerbt

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat mit Urteil vom 21.06.2013 entschieden, dass ein US-Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland, der die Absicht hat in Deutschland zu bleiben und nicht in die USA zurückzukehren, im Hinblick auf das bewegliche Vermögen nach deutschem Erbrecht beerbt wird.

Volltext: Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 21.06.2013, Az.: 5 U 367/12

Anmerkungen:

  • Für Erbfälle ab dem 17.8.2015 ergibt sich diese Rechtsfolge in der Regel aus der EuErbVO. Allerdings kann der Erblasser durch Testament US-Recht wählen.
  • Ist deutsches Erbrecht anzuwenden, können die Kinder nach deutschen Recht einen Pflichtteil nach den Eltern haben.

 

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