Das Finanzministerium des UK (HM treasury) veröffentlicht Pläne zur Reform des Begriffs des steuerlichen Wohnsitzes.
Anmerkung:
Die Steuerpflicht im Hinblick auf die englische Erbschaftsteuer (“Inheritance tax”, kurz “IHT“)richtet sich nach dem „domicile“ des Erblassers, was nicht gleichbedeutend mit Wohnsitz ist.
Allerdings wird – abweichend vom zivilrechtlichen Begriff des Domicile – ein steuerliches Domicile angenommen, wenn sie einen Steuerlichen Wohnsitz („tax residency“) im UK in mindestens 17 von 20 Jahren, welche dem Jahr des Erwerbs vorgehen.