Die Testamentsregisterverordnung (ZTRV) wurde am 18.07.2011 veröffentlicht (BGBl. I, S. 1386). In der ZTRV hat das Bundesministerium der Justiz die Einzelheiten zur Einrichtung und zum Betrieb des Zentralen Testamentsregisters geregelt. Insbesondere regelt die ZTRV Einzelheiten über die Führung des Testamentsregisters (insbesondere die Anmeldung, Änderung und Löschung von Registereintragungen), über die Auskunft aus dem Register sowie zur Datenübermittlung, -speicherung und Datensicherheit. Ferner wird der Inhalt der Sterbefallmitteilung im Einzelnen bestimmt.