Katalonien: Höher Steuersätze bei der Grunderwerbssteuer und Stempelsteuer

Am 30. März 2017 wurde das Gesetz über steuerliche Maßnahmen für 2017 (<link http: noticias.juridicas.com base_datos ccaa external-link-new-window internal link in current>Llei 5/2017, de 28 de marzo) in dem Gesetzblatt Kataloniens (Generalitat of Catalonia) veröffentlicht. Das Gesetz beeinhaltet wichtige Änderungen über die Steuern Kataloniens.

Übertragungssteuer/Grunderwerbssteuer (Transmisiones Patrimoniales Onerosas)

Die Steuersätze der Steuer auf entgeltliche Übertragungen (Transmisiones Patrimoniales Onerosas) wurde geändert. Für die Übertragung von beweglichem Vermögen wurde er auf 5% erhöht. Für die Übertragung von Grundvermögen wird der Steuersatz nun nach folgender Tabelle erhöht:  

Gesamtwert des Grundvermögens

Von (€)

Zahlbare Steuer (€)

Rest auf einen Wert von bis zu (€)

Steuersatz

0

0

1.000.000,--

10 %

1.000.000,--

100,000

Über 1.000.000,--

11     

Stempelsteuer

Der Steuersatz der Stempelsteuer (Actos Jurídicos Documentados or AJD) für die Übertragung von Grundvermögen bei Verzicht auf die Ausnahme von der Umsatzsteuer wurde von 1,8% auf 2,5% angehoben.

Inkrafttreten

Die neuen Regeln gelten für die Übertragung von Vermögen ab dem 31. März 2017. 

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