Kanada: Vereinbarung über die Amtshilfe in Steuersachen

Auf der Grundlage des <link http: www.bundesfinanzministerium.de content de standardartikel themen steuern internationales_steuerrecht staatenbezogene_informationen laender_a_z kanada>Artikels 27 des deutsch-kanadischen Doppelbesteuerungsabkommens wurde am 22. Oktober 2013 mit der zuständigen Behörde Kanadas die <link http: www.bundesfinanzministerium.de content de standardartikel themen steuern internationales_steuerrecht staatenbezogene_informationen laender_a_z kanada>Vereinbarung über die für die Amtshilfe bei der Erhebung steuerlicher Ansprüche anzuwendenden Verfahren getroffen. Amtshilfefähig sind nach dieser Vereinbarung steuerliche Ansprüche, die in den Veranlagungszeiträumen ab dem 1. Januar 2001 entstanden sind.

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