Aus dem Inhalt:
Die hohe spanische Erbschaftsteuer und die Diskriminierung von beschränkt steuerpflichtigen (no residentes) bei der Erbschaftsteuer hält nicht wenige Deutsche davon ab, sich dauerhaft in Spanien niederzulassen und dort Vermögen zu erwerben. Mit Spannung hatten daher viele auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gewartet. Nun hat der EuGH festgestellt, dass das Königreich Spanien dadurch gegen den Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) verstoßen hat, dass es in der steuerrechtlichen Behandlung von Erbschaften Unterschiede zwischen in Spanien ansässigen und gebietsfremden Erblassern/Erben eingeführt hat (EuGH, Urteil vom 3. 9. 2014 - Rs. C-127/12, Kommission gegen Spanien). Dieser Beitrag erläutert kurz das Urteil und zeigt die Hintergründe auf. Anschließend werden die Folgen der Entscheidung für die Rechtspraxis aufgezeigt.