Die oberste spanische Steuerbehörde - die dirección general de tributos (DGT) - hat mit Entscheidung vom 23. Juni 2022, Aktenzeichen V1509-22, entschieden, dass die Konsolidation des Volleigentums aufgrund des Erlöschens eines lebenslangen Nießbrauchs (usufructo) auf den Tod des Nießbrauchers nach den Kriterien des STS 16-1-1999 nicht der gemeindlichen Wertzuwachssteuer (Plusvalía) unterliegt.
Glossar: Gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalía); lebenslanger Nießbrauch (usufructo)