TS zur Haftung für die Grundsteuer bei Verkauf einer Immobilie in Spanien

TS zur Haftung für die Grundsteuer bei Verkauf einer Immobilie in Spanien

Das Tribunal Supremo hat am 15.06.2016 (rec. 2110/2014) entschieden, dass der Käufer einer Immobilie die Grundsteuer (Impuesto de bienes inmuebles) ab dem Tag des Eigentumsübergangs zu zahlen hat und nicht etwa derjenige (der Verkäufer), der am 1 des Steuerjahres der Eigentümer war. 

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