Reform Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer Aragon

Aragon wird mit Wirkung zum 01.11.2018 das autonomen Recht betreffend die Erbschafts- und Schenkungssteuer ändern: Der Freibetrag für Erwerber der Steuerklasse I und II wird von EUR 150.000 auf EUR 500.000 (unter Abschaffung der bonificación von 65 % ) erhöht. Für die Steuerklasse III (Seitenverwandte, also Geschwister und deren Kinder) wird zukünftig ein Freibetrag von EUR 15.000 gewährt. Die bonificación für den Erwerb des Eigenheims des Erblassers beträgt 65 % für Steuerklassen I und II, wenn die Immobilie unter EUR 300.000 liegt.  Bei der Schenkungssteuer wird mit gleichem Datum u.a. eine bonificación von 65 % für Erwerber der Steuerklasse I und II bei einem steuerpflichtigen Erwerb von höchstens EUR 500.000 gewährt (zuvor EUR 75.000).

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