In der Rechtssache C‑20/17 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 21. Juni 2018 entschieden, dass die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) der Zuständigkeit deutscher Gerichte zur Erteilung eines Erbscheins entgegensteht, wenn Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat hatte.