Die als Anhang I der Durchführungsverordnung beigefügten Formblätter sind verbindlich. Sie gelten unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Die Verordnung tritt am 17. August 2015 in Kraft.
Die als Anhang I der Durchführungsverordnung beigefügten Formblätter sind verbindlich. Sie gelten unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Die Verordnung tritt am 17. August 2015 in Kraft.