Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24.4.2013, II R 65/11, entschieden, dass Erwerber der Steuerklasse II (z.B. Geschwister) unabhängig von den konkreten Lebensverhältnissen nicht von Verfassungs wegen beanspruchen können, erbschaftsteuerrechtlich wie Ehegatten oder Lebenspartner behandelt zu werden.